In meiner Praxis werden alle Leistungen rein privatärztlich erbracht. Gesetzliche Krankenkassen zahlen diese Leistungen nicht, private Kassen nicht immer oder nur teilweise. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ - in der aktuellen Fassung) und/oder dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen.
Privatversicherte
Erstanamnese, Folgeanamnese, kurze Beratungen und Untersuchungen werden von den meisten privaten Versicherungen bzw. Beihilfen erstattet. In vielen Fällen müssen jedoch Beratungs- und Therapieleistungen erbracht werden, die für mein umfassendes ganzheitsmedizinisches Behandlungskonzept erforderlich sind, für die die GOÄ u.U. keine entsprechenden Ziffern vorsieht. Diese Leistungen stelle ich mit GOÄ-Analogziffern in Rechnung, welche die Versicherungen nicht immer bezahlen. Bitte rechnen Sie damit, einen Teil der Kosten selbst übernehmen zu müssen, auch wenn Sie privat versichert sind.
Ebenso erfolgt die Beurteilung von Laborbefunden und die sich daraus ergebende Therapieempfehlung ganzheitlich. Diese wird je nach Aufwand mit der aufgeführten GOÄ-Ziffer bzw. Analogziffer oder Ziffer aus dem Hufeland-Leistungsverzeichnis berechnet.
Sehr aufwendige ärztlichen Leistungen werden in Abhängigkeit von der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand und besonderer Umstände bei der Ausführung der Leistungen gegebenenfalls mit einem höherer GOÄ-Steigerungsfaktor (i.d.R. bis 3,5) begründet abgerechnet. Möglicherweise werden diese nicht oder nicht in vollem Umfang von den Versicherungen/Beihilfestellen erstattet. Der Umfang der Erstattung bei der Verwendung von Steigerungsfaktoren oder Analogziffern hängt vom individuellen Versicherungsvertrag bzw. der geltenden Beihilfebestimmung ab und kann nicht im vollen Umfang gewährleistet werden.
Der Patient trägt in jedem Falle sämtliche Kosten, unabhängig von der Erstattung durch die Krankenkassen, Versicherungen oder Beihilfestellen!
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig ob und welche Leistungen durch Ihre private (Zusatz-)Versicherungen übernommen werden!
Selbstzahler
Auch gesetzlich Versicherte können meine Leistungen in Anspruch nehmen. Sie erhalten eine Rechnung, tragen die Kosten jeoch ausschließlich selbst. Die gesetzlichen Krankenkassn erstatten diese Kosten nicht.
Gerne informiere ich Sie persönlich über die zu erwartenden Kosten insbesondere für Diagnostik und Therapie oder sende Ihnen auf Nachfrage per E-mail die aktuelle Preisliste für Selbstzahler zu.
Laborkosten für Selbstzahler
Als Selbstzahler können Sie grundsätzlich sämtliche Laborleistungen in meiner Praxis in Anspruch nehmen. Ihre gesetzliche Kasse übernimmt diese Kosten jedoch nicht. Über die Notwendigkeit und der zu erwartenden Kosten informiere ich Sie gerne.
Zusätzlich anfallende Laborkosten rechnen Sie direkt mit dem Labor ab, d.h. das jeweilige Labor schickt Ihnen eine entsprechende Rechnung zu.
Ab dem Zeitpunkt der Terminvereinbarung gilt die Vertragsbindung. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, spätestens 24 Stunden vor dem Termin diesen abzusagen bzw. zu verlegen, da ich Ihnen sonst die für Sie reservierte Zeit in Rechnung stellen muss.